Manager-Haftung

Auch in Führungspositionen immer auf der sicheren Seite

Die Manager-Haftung (Directors & Officers Liability – D&O) bietet Schutz für Organe und Personen mit leitender Funktion wie beispielsweise Interimsmanager, Prokuristen, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Beauftragte.

Was ist durch eine Manager-Haftung versichert?

  • Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung in Ihrer Eigenschaft – beispielsweise als Organ oder leitender Angestellter – in Anspruch genommen wird.
  • Versichert sind Ansprüche gegenüber dem Organ aus Pflichtverletzungen im Innen- oder Außenverhältnis des Unternehmens, soweit es sich um Vermögensschäden handelt.
  • Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Gewerbetreibenden von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Wer ist der Versicherungsnehmer einer Manager-Haftpflicht?

Bei einer Unternehmens-D&O ist der Versicherungsnehmer die juristische Person, also z. B. eine Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft oder Stiftung. Anders ist es bei der persönlichen D&O und der für Interimsmanager: Hier ist das Organ Versicherungsnehmer und versicherte Person.

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