BERUFSTRÄGER-HAFTPFLICHT
Optimale Absicherung auch bei freiberuflicher Tätigkeit
Was genau ist versichert?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Freiberufler für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen, für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Freiberuflers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Für wen ist die Berufsträger-Haftpflicht sinnvoll?
Die Berufsträger-Haftpflicht bietet Schutz für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Sachverwalter oder vereidigte Buchprüfer.
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